YOU AND ME LEGALIHRE KANZLEI IN DEN NIEDERLANDEN

Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Arbeitnehmer in den Niederlanden
Das niederländische Arbeitsrecht ist komplex und unter dem Einfluss von politischer Entscheidungsfindung unterliegt es immer wieder großen Veränderungen. Wer als Unternehmer von Deutschland aus mit den Niederlanden Handel betreiben will und zu diesem Zwecke erwägt, Mitarbeiter in den Niederlanden einzustellen bzw. eigenes Personal in die Niederlande zu entsenden, sollte sich vorab über die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und niederländischen Arbeitsrecht bzw. über die Bedingungen für eine Entsendung ins Ausland im Klaren sein. Außerdem sollte man bedenken, dass arbeitsrechtliche Angelegenheiten eine emotional bedeutsame Wirkung sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer entfalten können. Deshalb ist gut, von einem erfahrenen und fachkundigen Expertenteam unterstützt zu werden. Aufgrund unserer umfassenden Kenntnis und langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des niederländischen (und deutschen) Arbeitsrechts können wir von You and Me Legal Sie umfassend über diese Unterschiede informieren. Wir beraten Arbeitgeber beispielsweise bei der Erstellung bzw. Begründung von Arbeitsverträgen, Einzel- oder Massenentlassungen, Unternehmensübertragungen etc. Am besten ist es, so früh wie möglich Rechtsberatung zu suchen. Das bietet Ihnen und uns die Möglichkeit, hohe Kosten und langwierige Verfahren so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Erstellung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Verträgen mit Selbständigen bzw. Freiberuflern
  • Wir bereaten und informieren Sie über u.a. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigung bzw. Beendigung von Arbeitsverträgen, Abfindungszahlungen, Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln, Betriebsübergang, Entsendung von Mitarbeitern und vieles mehr.

PATRICK

Eine Arbeitnehmerin aus dem Bankensektor bat mich um Rechtsberatung zu ihrer Rechtslage in einem Arbeitsrechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber. Als loyale Mitarbeiterin hatte sie gehofft, den Konflikt in einer Reihe von Gesprächen mit ihrem Arbeitgeber lösen zu können. Leider stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber nicht an einer Lösung des Konflikts interessiert war. Nur die Beendigung des Arbeitsvertrags war verhandelbar. Von diesem Moment an übernahm ich das Ruder und verhandelte in ihrem Namen mit ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag. Das Ergebnis war, dass der Arbeitnehmer mit einer guten Abfindung zu einem anderen Arbeitgeber wechseln konnte. Die Abwerbe- und Wettbewerbsklauseln wurden fallen gelassen, so dass sie sich frei bewerben konnte. Außerdem erhielt sie eine Abfindung, die um ein Vielfaches höher war als das Übergangsgeld und sogar als die Abfindung nach dem geltenden Tarifvertrag.