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Inkasso auf die richtige Art: Mit diesen 4 Schritten kommen Sie zu Ihrem Geld

Ihr Kunde zahlt nicht, was nun?

Mahnwesen und Inkasso. Eine lästige Angelegenheit, Kunden anzumahnen und im schlimmsten Fall einen Inkassoprozess führen zu müssen. In meinem letzten Blog habe ich Ihnen 4 Tipps gegeben, wie Sie ein (außer-)gerichtliches Inkassoverfahren vermeiden können, z. B. durch ein effektives und effizientes Vertragsmanagement mit u.a. Sicherheitsrechten wie ein Eigentumsvorbehalt. Doch nicht immer ist dieser Weg auch erfolgreich, entweder durch Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit beim Kunden. Wie ärgerlich ist es, wenn man hart gearbeitet hat, seinem Kunden immer wieder eine Chance gibt und am Ende mit leeren Händen dasteht. Das wollen wir natürlich nicht zulassen. Mit den folgenden 4 Schritten, können Sie doch noch Zahlung Ihrer Kunden sicherstellen.

Schritt 1: eine freundliche Zahlungserinnerung

Viele Unternehmer erinnern ihre Kunden nur ungern an die Zahlung. Sie können diesen Schmerz lindern, indem Sie einer rechtlichen Mahnung eine freundliche Zahlungserinnerung voranstellen. Eine kurze E-Mail, in der Sie darauf hinweisen, dass es Ihrem Kunden vielleicht entgangen ist, dass aber noch eine offene Forderung besteht, und ihn bitten, sich darum zu kümmern, reicht aus. Und natürlich sind Sie für Ihren Kunden da, wenn es Fragen gibt. Für die Kunden, bei denen Ihr Konto zufällig ganz unten auf der Liste steht, werden Sie auf sehr freundliche Weise auf dem Radar erscheinen. Sie erhalten Ihr Geld und die Beziehung bleibt erhalten.

Schritt 2: Das 14-Tage-Schreiben und die Inkassokosten – Pflicht bei Verbrauchern

Kein Erfolg mit dem freundlichen Erinnerungsschreiben? Zeit für den nächsten Schritt. Wenn Ihr Kunde ein Verbraucher ist, sind Sie verpflichtet, zumindest eine Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen zu versenden, um die Rechnung noch zu bezahlen.

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Schreiben den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle notwendigen Angaben enthält:

  • Angabe, dass der Kunde noch 14 Tage Zeit hat, um zu zahlen
  • Diese Frist beginnt am Tag nach Erhalt des Schreibens
  • Wenn die Zahlung bis dahin immer noch nicht erfolgt ist, wird Ihr Kunde Inkassokosten zahlen müssen.
  • wie hoch die Inkassokosten sein werden.

Für Geschäftskunden/Unternehmen als Schuldner ist dieses 14-tägige Schreiben nicht obligatorisch. Sobald die vertragliche oder gesetzliche Zahlungsfrist verstrichen ist, können Sie direkt ein Mahnschreiben mit Inkassokosten erstellen. Allerdings sollten Sie sich fragen, ob Sie das wirklich jetzt schon wollen. Mit einer Zahlungserinnerung machen Sie sich wahrscheinlich mehr Freunde als mit einem unangekündigten Mahnverfahren. Diese Entscheidung überlasse ich Ihnen!

Wir raten immer dazu, nach einer formlosen Zahlungserinnerung zunächst eine Mahnung zu versenden, in der Sie Ihrem Kunden eine „letzte Chance“ geben, die Rechnung doch noch zu bezahlen.

Schritt 3: Mahnverfahren über unser Büro einleiten

Brief (Erinnerung oder Mahnung) verschickt, Frist verstrichen und immer noch keine Zahlung? Dann können wir Ihrem Kunden in unserem Namen ein Schreiben schicken, in dem wir ihn zur Zahlung der ausstehenden Rechnung, einschließlich Zinsen und Inkassokosten, auffordern. Wir erleben oft, dass ein Schreiben eines Juristen bzw. Kanzlei ausreicht und den Schuldner zur Zahlung bewegt. Manchmal ist es notwendig, einen Zahlungsplan zu vereinbaren, um Ihren Kunden zur Zahlung zu bewegen. Wir tun diese Dinge immer in Absprache mit Ihnen.

Schritt 4: Weitere rechtliche Schritte

Immer noch keine Zahlung? Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Folgemaßnahmen. Sie können Ihren Kunden zum Beispiel vor Gericht verklagen und vorläufig sein Vermögen pfänden zu lassen. Wir halten es jedoch für wichtig, zunächst gemeinsam mit Ihnen zu untersuchen, warum die Rechnung nicht bezahlt wird.

Wenn Ihrem Kunden die Insolvenz droht oder dem Kunde gar bereits eine Insolvenzverfahren anhängig gemacht wurde, sollten Sie sich zudem fragen, ob Sie den Gang zum Gericht noch beschreiten wollen. Dann ist es besser beim angewiesenen Insolvenzverwalter Ihre Forderung anzumelden.

Der Rechtsweg kann erfolgreich sein, ist aber nicht ohne Kosten und Risiken. Deshalb besprechen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben. Auf diese Weise treffen Sie immer die richtige Wahl in Kenntnis der Sachlage!

Sie wollen wissen, was für Ihre Situation die beste Strategie ist?

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Grundlage, ein schlankes Inkassoverfahren oder möchten Sie eine informelle Sparringssitzung mit uns abhalten? Wir von You and Me Legal sind für Sie da, mit umfangreicher Erfahrung über Eintreibung von Forderungen.

Rufen Sie mich an unter +31 (0)6 24 35 57 37 oder schicken Sie mir eine E-Mail an patrick@youandmelegal.com

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