Patrick Link

4 Tipps zur Vermeidung von ausstehenden Rechnungen und Inkasso

Vorzugsweise keine ausstehenden Rechnungen: Vorbeugen ist besser als heilen!

Lassen Sie Ihre Forderungen nicht aufstauen! Denken Sie auch an den 14-Tage-Brief! Der ist in vielen Fällen Voraussetzung um von den Schuldnern auch außergerichtlichen Mahnkosten und Verzugszinsen erstattet zu bekommen.

Nun ja, besser gesagt als getan. In meiner eigenen Praxis bin ich meist auch nicht so streng. Wer mag es schon, Kunden und/oder Mandanten zu ermahnen? Schuldeneintreibung noch weniger. Erkennbar? Sorgen Sie dafür, dass es nicht dazu kommen muss. Ich werde Ihnen erklären, wie das geht. Geht es am Ende doch schief? In meinem nächsten Blog finden Sie Tipps, wie Sie auch dann an Ihr Geld kommen.

1. Anzahlung oder Vorschuss – Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach

Last but not least für alle bisherigen säumigen Zahler und gleichzeitig der wichtigste Trumpf, um künftige Zahlungsausfälle zu verhindern: Arbeiten Sie mit einem Vorschuss, einer Anzahlung oder einem Zahlungsplan in Raten. Vor allem für ein oder mehrere Projekte, die speziell auf diesen einen Kunden zugeschnitten sind und die man nicht einfach an jemand anderen abgeben kann. Aber auch, wenn Sie noch nicht die finanziellen Mittel haben, um alles selbst voranzutreiben, oder wenn Sie Ihren Kunden noch nicht sehr gut kennen. Mit einer Anzahlung oder einem Vorschuss begrenzen Sie Ihr Risiko bereits im Vorfeld.

2. Rechtzeitig die Pausentaste drücken

Mit einem guten Zahlungsplan verteilen Sie Ihre Risiken. Idealerweise sollten Sie auch gleich Ihre eigenen Verpflichtungen mit diesem Zahlungsplan verknüpfen. Wenn Sie es richtig machen, können Sie Ihre Arbeit problemlos einstellen, wenn Ihr Kunde seine (Teil-/Raten-)Zahlung nicht leistet. Ist das in Ihrem Vertrag etwas weniger gut geregelt? Kein Grund zur Panik. Sie haben in bestimmten Fällen nach niederländischem Recht auch ein gesetzlich eingeräumtes Recht auf Aussetzung der Leistung bzw. Teilzahlungsansprüchen vor Dienstleistung oder Lieferung. Das ist das Recht, die Erfüllung Ihrer eigenen Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen, bis Ihr Kunde seine eigenen Vereinbarungen erfüllt hat.

Anmerkung:

  • Vergessen Sie nicht, Ihren Kunden mitzuteilen, dass Sie Ihre Leistungserbringungspflicht vorübergehend aussetzen. Ihr Kunde muss wissen, warum Sie Ihren Verpflichtungen plötzlich nicht mehr nachkommen. Das kann mit einer einfachen E-Mail oder Notiz geschehen und verhindert, dass Ihr Kunde Sie plötzlich für die Einhaltung Ihrer Vereinbarungen zur Verantwortung zieht.
  • Das Recht auf Aussetzung ist nicht zwingend. Die Parteien können daher auch andere Vereinbarungen treffen. Dies kommt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen recht häufig vor. Wenn Ihr Kunde auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist, müssen Sie sich vielleicht damit abfinden.

3. Eigentumsvorbehalt bei ausstehenden Rechnungen – Ein Stück zusätzliche Sicherheit

Eine Anzahlung oder ein Vorschuss ist nichts für Sie? Oder haben Sie einen Zahlungsplan, wollen aber eine zusätzliche Sicherheit bis auch die letzte Rate vom Kunden bezahlt ist? Liefern Sie Ihre Produkte, bevor Sie alles bezahlt haben?

Erwägen Sie dann einen Eigentumsvorbehalt.

Damit können Sie vereinbaren, dass das Eigentum an Ihren Produkten erst dann auf Ihren Kunden übergeht, wenn alles bezahlt wurde. Wenn Sie regelmäßig Produkte ausliefern, ist dies sogar noch bequemer. Dann bleiben die Produkte Ihr Eigentum, bis alles bezahlt ist. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Sie automatisch einen Eigentumsvorbehalt haben. Das ist nicht der Fall. Sie müssen es mit Ihrem Kunden ausdrücklich vereinbaren. Sie können dies in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen tun. Wenn es um hohe Beträge geht, empfehle ich Ihnen, dies auch in die Vereinbarung selbst aufzunehmen. Wird dann keine Zahlung geleistet? Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern. Ein Eigentumsvorbehalt verschafft Ihnen auch im Falle einer Insolvenz des Kunden eine bessere Position.

4. Vertragsmanagement – Das rechtliche Rückgrat Ihres Unternehmens

Anzahlung oder Vorauszahlung, Zahlungspläne, Aussetzungsoptionen, Eigentumsvorbehalt, all dies und mehr kann mit einem guten Vertragsmanagement vereinbart werden. So schaffen Sie eine gute rechtliche Grundlage für Ihr Unternehmen. Sie können somit das Risiko langwieriger und manchmal kostspieliger Inkassoverfahren verringern. Damit Sie das tun können, was Sie am besten können: ein Unternehmen führen und die Kunden zufrieden stellen.

Gemeinsam mit Ihnen möchte ich diese rechtliche Grundlage schaffen. Bei der Erstellung von Verträgen verwenden wir nach Möglichkeit ein intelligentes Software-Tool. Auf diese Weise können wir die Schwelle und die Kosten niedrig halten, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen!

Möchten Sie ausstehende Rechnungen verhindern?

Rufen Sie mich an unter +31 (0)6 24 35 57 37 oder schicken Sie mir eine E-Mail an patrick@youandmelegal.com

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